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Rechtsprechung des BFH zum beSt und zur digitalen Prozessführung
Höchstrichterliche Entscheidungen zum beSt führen schrittweise zur Rechtssicherheit
Das besondere elektronische Steuerberaterpostfach (beSt) hat sich zwischenzeitlich im Kanzlei- und Gerichtsalltag weitgehend etabliert. Nahezu sämtliche Gerichtsordnungen verlangen, dass vorbereitende Schriftsätze sowie Anträge und Erklärungen auf dem sicheren Kommunikationsweg des beSt eingereicht werden. Selbst das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) – als letzte Bastion des digitalen Widerstands – hat kürzlich in Bezug auf die digitale Erreichbarkeit nachgezogen. Der Wandel vom Papier/Fax zum beSt erfordert jedoch auch eine entsprechende Kanzleiorganisation und abschließende Kontrolle durch die Berufsträger sowie ein konstantes Vorhalten der technischen Einrichtung. Die in diesem Zusammenhang entstehenden rechtlichen und praktischen Herausforderungen werden im Beitrag anhand der derzeitigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) und des Bundesgerichtshofs (BGH) beleuchtet.
I. Grundlagen des beSt
[i]Einreichung elektronischer Dokumente bei GerichtVorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen, schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen der Beteiligten sowie schriftlich einzureichende Auskünfte, Aussagen, Gutachten, Übersetzungen, Anträge und Erklärungen Dritter können als elektronische Dokumente ...