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Testamentsvollstreckung | Haftung eines vermeintlichen Testamentsvollstreckers (OLG)
Das OLG Celle hat mit Urteil v. - 6 U 49/23 entschieden, dass der vermeintliche Testamentsvollstrecker, dessen Ernennung wegen Testierunfähigkeit des Erblassers bei Testamentserrichtung von Anfang an unwirksam war, für den Fall, dass er aufgrund seiner Tatsachenkenntnis die Testierunfähigkeit hätte erkennen können, dem Erben auf Ersatz der Auszahlungen, die er aus dem Nachlass an die im unwirksamen Testament Bedachten geleistet hat, haftet.
Rechtlicher Hintergrund und Entscheidung
Gemäß § 2219 Abs. 1 BGB ist der Testamentsvollstrecker für den Fall, dass er „die ihm obliegenden Verpflichtungen“ verletzt und ihm ein Verschulden zur Last fällt, dem Erben für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich.
Das erkennende Oberlandesgericht hat die Anwendbarkeit auf den vermeintlichen Testamentsvollstreck...