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Grundsteuer | Ermittlung des Grundsteuerwerts für ein Mietwohngrundstück in Sachsen nicht verfassungswidrig (FG)
Die Berechnung des Grundsteuerwerts für ein Mietwohngrundstück in Sachsen ist nicht deswegen verfassungswidrig, weil nicht von der tatsächlich erzielten Miete, sondern von einer durchschnittlichen Miete auf statistischer Grundlage (Mikrozensus des Statistischen Bundesamtes) ausgegangen wird, oder weil ferner beim Bodenrichtwert keine Möglichkeit des Beweises eines geringeren Grundstückswerts besteht oder weil der jeweilige individuelle Gebäudezustand unbeachtlich ist.
Der Gesetzgeber hatte beim Grundsteuer-Reformgesetz einen weiten Gestaltungsspielraum und durfte die erforderliche Bewertung der Grundstücke möglichst einfach und praktikabel gestalten und hierbei individuelle Bewertungsfaktoren unberücksichtigt lassen. Eine weitere Differenzierung nach konkreten Ausstattun...