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NaRp 1/2025 S. 30

EUDR | EU-Gesetz zur Entwaldung: Verschiebung der Erstanwendung um zwölf Monate

Der Rat der EU verkündete am eine vorläufige Einigung mit dem Europäischen Parlament: Die Erstanwendung der EU-Entwaldungsverordnung wird um zwölf Monate verschoben. Diese vorläufige Einigung muss noch von beiden Institutionen bestätigt werden, bevor sie das formelle Annahmeverfahren durchläuft.

Vorbereitung auf Sorgfaltspflichten

Durch die Verschiebung erhalten Drittstaaten, Mitgliedstaaten, Marktteilnehmer und Händler mehr Zeit, sich auf ihre Sorgfaltspflichten vorzubereiten. Dies soll sicherstellen, dass bestimmte in der EU verkaufte oder aus der EU exportierte Waren und Produkte frei von Abholzung sind. Betroffen sind Produkte aus Rindern, Holz, Kakao, Soja, Palmöl, Kaffee, Gummi und einige ihrer Folgeprodukte.

Reibungslose Umsetzung und Rechtssicherheit

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