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Umsatzsteuer | Nachträgliche Geltendmachung einer umsatzsteuerlichen Organschaft
Wendet eine Personengesellschaft gegen ihren Umsatzsteuerbescheid ein, dass sie aufgrund der geänderten Rechtsprechung als Organgesellschaft anzusehen sei und daher keine Umsatzsteuer schulde, setzt die Aufhebung ihres Umsatzsteuerbescheids voraus, dass der Organträger einen Antrag auf Änderung seiner Umsatzsteuerfestsetzung zu seinen Ungunsten stellt.
[i]Widersprüchliches Verhalten soll verhindert werdenDer Antrag des Organträgers soll ein widersprüchliches Verhalten verhindern, bei dem sich die Organgesellschaft auf eine umsatzsteuerliche Organschaft beruft und damit die gegen sie ergangene Umsatzsteuerfestsetzung beseitigt, während der Organträger eine Erhöhung seiner Umsatzsteuer um die Umsätze der Organgesellschaft mit dem Hinweis auf den Vertrauensschutz nach § 176 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AO verhindert.
Im aktuellen Fall verwies der BFH die Sache an das Finanzgericht ...