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Umsatzsteuer | Umsatzsteuer auf unentgeltliche Wärmeabgabe an anderen Unternehmer
Die unentgeltliche Abgabe der selbst erzeugten Wärme durch einen Unternehmer an einen anderen Unternehmer stellt eine unentgeltliche Zuwendung eines Gegenstands dar, die der Umsatzsteuer unterliegt. Unbeachtlich ist, ob der andere Unternehmer die Wärme für Zwecke verwendet, die ihn zum Vorsteuerabzug berechtigen.
[i]Klägerin überließ zwei anderen Unternehmern kostenlos produzierte WärmeDie Klägerin betrieb ein Blockheizkraftwerk, mit dem sie Strom und Wärme produzierte. Für die Anschaffung des Kraftwerks machte die Klägerin die Vorsteuer geltend. Den Strom speiste sie gegen Entgelt in das allgemeine Stromnetz ein. Die Wärme überließ sie hingegen zwei Unternehmen: Zum einen dem Unternehmer A, der die Wärme zur Trocknung von Holz in Containern verwendete, und zum anderen dem Unternehmer B, der mit der Wärme seine Spargelfelder beheizte. Zwar sollten A und B eine n...