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Haftung | Unterbliebener Hinweis auf Fehler des FA
Ein Steuerberater handelt pflichtwidrig, wenn er den Mandanten nicht auf einen von ihm erkannten Fehler des Finanzamts (FA) hinweist, bei dem das Risiko nachteiliger Folgewirkungen für den Mandanten besteht. So liegt es bei einer Falschanwendung des § 34 EStG durch das FA, weil und soweit der auf diese Weise gem. § 34 Abs. 3 EStG erhaltene Steuervorteil vom Steuerpflichtigen „nur einmal im Leben“ in Anspruch genommen werden kann.
Das Berufungsgericht bestätigt damit insoweit die Entscheidung des LG Lübeck v. (vgl. dazu Hölscheidt/König, NWB 39/2024 S. 2709). Es hat darüber hinaus die Widerklage der Steuerberaterpartnerschaft abgewiesen. Sie war mit der Durchführung des Verfahrens vor dem FG Schleswig-Holstein und des Revisionsverfahrens vor dem BFH hinsichtlich des streitigen Einkommensteuerbes...