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GUV | Unfall bei Aufsuchen eines Rechtsanwalts wegen arbeitsrechtlicher Kündigung
Der für einen Arbeitsunfall erforderliche sachliche Zusammenhang zur versicherten Tätigkeit ist beim Besuch eines Rechtsanwalts, der im Wesentlichen den eigenen Interessen des Beschäftigten wegen der Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber dient, nicht gegeben. Dies gilt auch dann, wenn die Kündigung später durch den Arbeitgeber zurückgenommen wird.
Dem geschäftsführenden Vorstand eines Verbands war von seinem Arbeitgeber ordentlich gekündigt worden. Er suchte nach Zugang der Kündigungserklärung einen Rechtsanwalt zur Beratung auf. Auf dem Rückweg von dem Termin stürzte der Vorstand und machte die Anerkennung als Arbeits-/Wegeunfall gegenüber dem Träger der Unfallversicherung ohne Erfolg geltend. Eigenwirtschaftliches Handeln schließe einen Betriebsweg, der dem S...