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Das JStG 2024 – Ein Update
Am hat der Bundestag das am von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) beschlossen. Gegenüber dem Regierungsentwurf wurden in das Gesetz zwischenzeitlich zahlreiche, teils sehr bedeutende Ergänzungen und Änderungen eingefügt. Zu nennen sind hier u. a. die Verschärfung der Körperschaftsklauseln bei der Übertragung von Wirtschaftsgütern bzw. der Realteilung, die Aufhebung der Verlustverrechnungsbeschränkungen bei privaten Termingeschäften bzw. Forderungsausfällen sowie die gesetzliche Normierung einer Nachweismöglichkeit eines niedrigeren gemeinen Werts für Zwecke der neuen Grundsteuer. Der Beitrag gibt einen Überblick zu diesen und weiteren wesentlichen Ergänzungen und Änderungen im JStG 2024 gegenüber dem Regierungsentwurf. Aufgrund des erheblichen Umfangs des JStG 2024 wird darauf verzichtet, bereits im Regierungsentwurf enthaltene und ggf. nur unwesentlich geänderte Regelungen erneut darzustellen (vgl. dazu Peterich/Waller, StuB 2024 S. 498, NWB MAAAJ-69764). Eine Auswahl von Inhalten des Regierungsentwurfs, die sich im Gesetzesbeschluss gar nicht mehr finden, ist in einer Verlustliste aufgeführt.