IWB Nr. 22 vom Seite 1

Ein Stern, der keinen Namen trägt

Nils Henrik Feddersen | Verantw. Redakteur | iwb-redaktion@nwb.de

Keinen [i]Todgeweihter Stern in Begleitgalaxie unserer Milchstraße vernünftigen jedenfalls. Und doch hat man vielleicht schon von WOH G64 gehört. Es handelt sich um einen roten Riesenstern in der Großen Magellanschen Wolke. Von der Südhalbkugel der Erde aus steht er im Sternbild Schwertfisch (Dorado). Er wird seit wenigen Jahrzehnten beobachtet, weil man an ihm die letzte Phase eines sterbenden Himmelkörpers erforschen kann. Vermutlich wird WOH G64, wohl 2.000-mal so groß wie unsere Sonne, in einer spektakulären Supernova explodieren. Bereits im Jahre 1987 konnte man in dieser galaktischen Richtung eine Supernova ausmachen, die vermeintlich die nächste zu menschlichen Augen war (keine 400 Lichtjahre entfernt). Auch in diesem Fall ist das „kommende Ereignis“ längst eingetreten. Denn WOH G64 ist fast 50.000 Parsec (160.000 Lichtjahre) von der Erde entfernt. Darum waren Astronomen stolz, vor Kurzem durch Zusammenschalten mehrerer Teleskope eine neue „Aufnahme“ von den Vorgängen so weit im All errechnet zu haben.

[i]Weltpolitik und deutsche Funktionsverlagerungsregelungen bilden kritische KonstellationDass auch Lieferketten nicht ewig halten, ist eine weitaus näher liegende Tatsache. Sie stellt Unternehmen vor Herausforderungen. Diese müssen Geschäftsmodelle und gewohnte Liefer- und Wertschöpfungsketten ständig hinterfragen und anpassen. In Deutschland kann dies zur Kollision mit den Regelungen zur Funktionsverlagerung in § 1 Abs. 3b AStG führen. Stuckmann schildert ab die Probleme allgemein und anhand von zwei Fallbeispielen mit China.

[i]Ab Anfang 2025 gilt die Transaktionsmatrix bei der Dokumentation von Verrechnungspreisen Der abermaligen Änderung des § 90 Abs. 3 und 4 AO ist die Darstellung ab von Engelen/Hagemeier gewidmet. Die Autoren begrüßen die neue Struktur und Ergänzung einer „Transaktionsmatrix“ als Bestandteil der Verrechnungspreisdokumentation in Ziel und Ansatz. Aber erst die Praxis wird zeigen, ob die Finanzverwaltung diesen Hebel für Erleichterungen nutzt.

[i]Verhältnis der Switch-over-Klausel des § 20 Abs. 2 Satz 1 AStG mit jenen in DBA vor dem BFHDas bespricht Stoppek ab . Die Entscheidung beleuchtet u. a. die Reichweite der Ausnahmeregelung des § 20 Abs. 2 Satz 2 AStG im Kontext konkreter abkommensrechtlicher Aktivitätsvorbehalte. Und obwohl sich die Rechtslage seit den Streitjahren geändert hat, schließt die Besprechung auch eine Bewertung neuer Fragestellungen zu den streitgegenständlichen DBA mit Rumänien und Russland ein.

[i]Folgen der Einführung von sog. anerkannten nationalen Ergänzungssteuern im AuslandLast but not least bohren Hundrieser/Syska ab im ersten Teil ihres Aufsatzes das dicke Brett, ob und wie eine ausländische qualifizierte Ergänzungssteuer (QDMTT) bei der Besteuerung deutscher Kapitalgesellschaften angerechnet werden kann. Hierzu werden die von der globalen Mindeststeuer betroffenen Unternehmen und ihre Berater bald praktische Erfahrungen sammeln können.

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Nils Henrik Feddersen

Fundstelle(n):
IWB 22 / 2024 Seite 1
QAAAJ-79704