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Der Teilbetriebsbegriff des § 15 UmwStG
Aktuelle Entwicklungen und weiterhin bestehende Unklarheiten
[i]Kusch, Spaltung, Grundlagen, NWB GAAAF-49346 Bei Auf- und Abspaltungen auf andere Körperschaften nach § 15 UmwStG ist das (doppelte) Teilbetriebserfordernis eine zentrale Voraussetzung, um die Umstrukturierung ohne Aufdeckung stiller Reserven und somit steuerneutral durchführen zu können. Die genaue Abgrenzung eines Teilbetriebs i. S. des § 15 UmwStG ist allerdings – insbesondere vor dem Hintergrund der oftmals fehlenden Teilbarkeit von wesentlichen Betriebsgrundlagen – schwierig. So muss sich der BFH nun mit der Frage befassen, ob eine sowohl vom übertragenen als auch vom zurückbleibenden Teilbetrieb genutzte IT-Infrastruktur als wesentliche Betriebsgrundlage mangels Teilbarkeit einer steuerneutralen Spaltung entgegensteht (anhängiges Verfahren, Az. beim BFH: X R 33/23). Dies sowie der Entwurf des neuen Umwandlungssteuererlasses v. ( NWB MAAAJ-50190) geben Anlass, den Teilbetriebsbegriff des § 15 UmwStG im nachfolgenden Beitrag näher zu betrachten.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie hier.
I. Echter Teilbetrieb
1. Nationaler vs. europäischer Teilbetriebsbegriff
a) Überblick
[i]Keine gesetzliche DefinitionDas UmwStG enthält ebenso wie die übrigen nationalen Steuergesetze keine Definition des Begriffs Teilbetrieb. Mangels gesetzlicher Regelung hat die R...BStBl 2011 II S. 467BStBl 2007 II S. 772BStBl 2011 II S. 467