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Track 11 | Gewerbesteuer: Keine erweiterte Kürzung für Grundstücksunternehmen bei schädlichen Nebenleistungen
Verhilft der Vermieter von seniorengerechten Appartements seinen Mietern zum Abschluss von (während der Dauer des Mietverhältnisses ordentlich unkündbaren) Dienstleistungsverträgen zu einem nicht den Marktverhältnissen entsprechenden Preis und erhält er von ihnen deshalb mehr als das Doppelte der ortsüblichen Miete, liegt ein Verstoß gegen den Ausschließlichkeitsgrundsatz des § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG vor. Das hat der Bundesfinanzhof jüngst entschieden.
Eine NV-Entscheidung des Bundesfinanzhofs zur Gewerbesteuer haben wir ausgewählt, weil wir Sie in unserer Dezember-Ausgabe 2021 über das erstinstanzliche Urteil des FG Münster informiert hatten. Und das ist jetzt vom Bundesfinanzhof im Ergebnis bestätigt worden. Danach ist die erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags für Grundstücksunternehmen nicht zu gewähren bei der Verschaffung von Dienstleistungen zur Vermietung von Seniorenwohnungen, wenn es sich um eine schädliche Nebenleistung handelt.
Das Verfahren betrifft einmal mehr § 9 Nr. 1 GewStG. Konkret: den Ausschließlichkeitsgrundsatz. Es sind nämlich nur Unternehmen begünstigt, die ausschließlich eigenen Grundbesitz verwalten und nutzen – oder neben eigenem Grundbesitz eigenes Kapitalver...