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Track 12-13 | Gewerbesteuer: Versagung der erweiterten Kürzung im Organkreis beim Weitervermietungsmodell
Die erweiterte Kürzung gem. § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG für ein Grundstücksunternehmen ist zu versagen, wenn es sich bei diesem Unternehmen um eine Organgesellschaft handelt, die sämtliche Grundstücke an eine andere Organgesellschaft derselben Organschaft verpachtet. Dies gilt nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs auch dann, wenn die pachtende Organgesellschaft diesen Grundbesitz an außerhalb des Organkreises stehende Dritte weitervermietet oder weiterverpachtet.
Auch bei der nächsten Entscheidung des Bundesfinanzhofs wurde um die erweiterte Kürzung bei der Gewerbesteuer gestritten. Obwohl es sich um einen doch eher seltenen Fall handelt, war das Urteil dem höchsten deutschen Steuergericht sogar eine Pressemitteilung wert. Es geht um das Weitervermietungsmodell im Rahmen einer gewerbesteuerlichen Organschaft.
Zum Steuerrecht der Organschaften sind in der jüngeren Vergangenheit vor allem Entscheidungen zur Umsatzsteuer und zur Körperschaftsteuer ergangen. Das aktuelle Urteil ist eine der selteneren BFH-Entscheidungen, die allein die Organschaft bei der Gewerbesteuer betreffen.
Das Gewerbesteuergesetz sieht für Organschaften eine knappe Regelung vor, die tatbestandlich auf das Körperschaftsteuergesetz Bez...