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Gesetzgebung | Absehen von der Verfolgung gegen Auflage und weitere Neuregelungen der WPO in Kraft getreten
Einen Tag nach der Verkündung des Gesetzes zur Regelung hybrider und virtueller Versammlungen in der Bundesnotarordnung, der Bundesrechtsanwaltsordnung, der Patentanwaltsordnung und dem Steuerberatungsgesetz sowie zur Änderung weiterer Vorschriften am sind die mit diesem Gesetz geregelten Änderungen der WPO in Kraft getreten.
Mit dem Gesetz wurde in § 67a WPO für die WPK und die APAS die Möglichkeit geschaffen, unter bestimmten Voraussetzungen von der Verfolgung einer Berufspflichtverletzung und der Verhängung einer berufsaufsichtlichen Maßnahme im Berufsaufsichtsverfahren abzusehen und das Verfahren gegen die Zahlung eines Geldbetrags einzustellen. Über § 71 Abs. 2 WPO besteht diese Möglichkeit auch im Fall von Berufsaufsichtsverfahren gegen Berufsgesellschaften. Berufsangehörigen bietet diese Möglichkeit u. a. den Vortei...