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Besonderer Kündigungsschutz für Schwangere, junge Mütter und Eltern
Auswirkungen des für das deutsche Arbeitsrecht sind noch nicht abzuschätzen
Angesichts des sich weiter verschärfenden Fachkräftemangels sollten Arbeitgeber die Arbeitsbedingungen so attraktiv wie möglich gestalten, um den Personalbestand zu halten und gute Bewerber anzuziehen. [i]Zur Mitarbeiterbindung v. Bezold, NWB 43/2023 S. 2954Ein wesentlicher Faktor für die positive Bewertung eines Arbeitgebers ist dessen Familienfreundlichkeit. Die Kenntnis der gesetzlichen Schutzvorschriften für Schwangere, Mütter und Eltern kann dabei nur das Mindestmaß dessen darstellen, was der Arbeitgeber beachten sollte. In der Personalpraxis können sich aber gleichwohl Konfliktlagen ergeben, die eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses unabdingbar machen. Hier sollten die Voraussetzungen und Grenzen des besonderen gesetzlichen Kündigungsschutzes für die genannten Personengruppen Arbeitgebern in den Grundzügen bekannt sein.
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I. Mutterschutz und Schutz der Elternzeit
[i]Beschäftigungseinschränkungen und -verbotZum Schutz der (werdenden) Mutter und des Kinds sieht das Mutterschutzgesetz (MuSchG) zahlreiche Einschränkungen und Verbote für die Erbringung der Arbeitsleistung vor. In der Kernzeit von sechs Wochen vor dem voraussichtlichen Tag der Entbindung sowie innerhalb von acht Wochen nach der Entbindung b...