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STFAN Nr. 12 vom Seite 26

Investitionsabzugsbetrag

Von Dipl.-Kfm. (FH) Udo Cremer

Fallbeispiel

Ein Unternehmer erwirbt im Oktober 2024 eine Produktionsmaschine für 100.000 € zzgl. 19 % USt gegen Banküberweisung. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer beträgt 15 Jahre. Er hat für diese Produktionsmaschine im Jahr zuvor zulässigerweise einen Investitionsabzugsbetrag von 50 % von 100.000 € = 50.000 € in Anspruch genommen.

Einführung

Steuerpflichtige können für die künftige Anschaffung von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten gewinnmindernd abziehen (Investitionsabzugsbeträge), wenn die Voraussetzungen des § 7g Abs. 1 Sätze 1 und 2 EStG erfüllt sind.

Wird das begünstigte Wirtschaftsgut angeschafft, können bis zu 50 % der Anschaffungskosten außerbilanziell gewinnerhöhend hinzugerechnet werden. Auf der anderen Seite können die Anschaffungskosten des begünstigten Wirtschaftsguts um bis zu 50 %, höchstens jedoch um den Betrag der Hinzurechnung, gewinnmindernd herabgesetzt werden. Wird eine solche Herabsetzung vorgenommen, verringert sich die Bemessungsgrundlage für die Absetzungen für Abnutzung, die erhöhten Absetzungen und Sonderabschreibungen entspre...