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Die Wegzugsteuer in der Beratungspraxis
Ausgewählte Probleme und Gestaltungshinweise
Die Wegzugsteuer (amtlich: Vermögenszuwachssteuer) nach § 6 AStG ist mittlerweile auch in der mittelständischen Steuerberatung zu einem immer öfter auftretenden Problem geworden. Die Gründe für eine notwendige Beratung zur Wegzugsteuer sind vielfältig. Zuweilen wollen die Kinder im Ausland studieren und ggf. dort wohnhaft bleiben und erschweren so eine steuerlich machbare Nachfolgeplanung. In anderen Fällen möchte der Unternehmer/Gesellschafter selbst seinen Lebensmittelpunkt in das meist sonnige Ausland verlegen und in wieder anderen Fällen bewegen steuerliche Anreize anderer Staaten – in der Vergangenheit vor allem diejenigen in Spanien und Portugal – zur Überlegung, den Wohnsitz zu verlagern. Unabhängig vom Beweggrund ist im Vorhinein der Wegzug vor allem aus steuerlicher Sicht zu planen. Hält der Wegziehende eine Beteiligung im Privatvermögen, die den Voraussetzungen des § 17 EStG entspricht, kommt es zu einer fiktiven Veräußerung ebendieser mit der daraus folgenden Aufdeckung der stillen Reserven. Im nachfolgenden Beitrag sollen einige Punkte aus der aktuellen Entwicklung und die möglichen Beratungsansätze dargestellt und hinterfragt werden.
Die Wegzugsteuer ist zunehmend auch in der mittelständischen Beratung ein Praxisthema und birgt seit der Abschaffung der endlosen Stundung durch das ATAD-Umsetzungsgesetz erhebliche Steuerrisiken.
Die praktischen Folgen der Entscheidungen in der Rechtssache „Wächtler“ für die Fassung des § 6 AStG nach dem ATAD-Umsetzungsgesetz sind nicht vorhersehbar.
Ein „Herausgestalten“ aus der Wegzugsteuer ist in der Praxis schwierig umzusetzen und mit Rechtsunsicherheiten verbunden.