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GK Nr. 11 vom Seite 1

Editorial

Carolin Dwuletzki | Redaktion | c.dwuletzki@kiehl.de

Liebe:r Leser:in,

für Auszubildende ergeben sich aus dem 29. BAföG-Änderungsgesetz vom 24.07. d. J., das bereits zum Beginn des Schul- bzw. Ausbildungsjahres 2024/2025 in Kraft getreten ist, erhebliche Verbesserungen. Das gilt sowohl für Auszubildende, die bereits Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (kurz: BAföG) beziehen als auch für Auszubildende, die bislang keine BAföG-Leistungen bezogen, weil die Fördervoraussetzungen nicht erfüllt waren. Erwin Bauschmann erklärt Dir die Änderungen in seinem Beitrag.

Zahlen Schuldner innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist nicht bzw. reagieren nicht auf Mahnungen, können Gläubiger offene Beträge im Rahmen eines sog. „gerichtlichen Mahnverfahrens“ einfordern, indem ein sog. Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids gestellt wird. Der Beitrag von Susanne Kowalski erklärt Dir die Vorteile, die einzelnen Schritte und die daraus resultierenden Konsequenzen.

Wenn es um das Thema Karriere und berufliches Wachstum geht, spielt nicht nur das eigene Können eine entscheidende Rolle, sondern auch die Art und Weise, wie man geführt wird – und später vielleicht selbst einmal führt. In ihrem Beitrag gibt Dir Nadine Jungfleisch einen Überblick über verschiedene Führungsstile und erläutert, was ...