Gesetzgebung | Gesetz zur Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen (BMJ)
Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat am den Entwurf eines Gesetzes "zur Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen, der gerichtlichen Genehmigungen von notariellen Rechtsgeschäften und der steuerlichen Anzeigen der Notare" veröffentlicht.
Hintergrund: In Deutschland werden jährlich über eine Million Kaufverträge über bebaute und unbebaute Grundstücke sowie andere Arten von Grundstücksübertragungen (Immobilienverträge) beurkundet. Der Vollzug eines notariell beurkundeten Immobilienvertrags macht es erforderlich, dass zwischen Notaren, Gerichten und verschiedenen Verwaltungsstellen Informationen und Dokumente ausgetauscht werden. In vielen Fällen ist das Vorliegen behördlicher Bescheinigungen Voraussetzung für die Eintragung der erwerbenden Partei im Grundbuch.
Während Notare mit den Grundbuchämtern teilweise schon elektronisch kommunizieren, erfolgt die Kommunikation im Rahmen des Vollzugs eines Immobilienvertrags fast ausschließlich in Papierform und auf dem Postweg. Dieses Verfahren verzögert den Vollzug von Immobilienverträgen und verursacht einen deutlichen Mehraufwand dadurch, dass identische Daten mehrfach erhoben werden müssen: zum einen durch die Notare im Rahmen der Vorbereitung des Vertragsentwurfs und zum anderen durch die beteiligten Stellen, die sie aus den übersandten Anträgen beziehungsweise Anzeigen und Urkunden erheben, um sie weiterzuverarbeiten. Hinzu kommt, dass ein papiergebundener Austausch der Vollzugsdokumente im elektronischen Rechtsverkehr mit den Grundbuchämtern für Medienbrüche sorgt: Notare müssen die von den Gerichten und Behörden übersandten Dokumente digitalisieren, um sie im Grundbuchverfahren verwenden zu können. Und schließlich ist ein papiergebundener Austausch von Informationen und Bescheinigungen im Hinblick auf die Zahl der jährlichen Immobilienverträge ressourcenintensiv.
Außerhalb des Anwendungsbereichs von Immobilienverträgen stellen sich die gleichen Probleme immer dann, wenn Notare mit den Gerichten im Zusammenhang mit der Genehmigung von Rechtsgeschäften kommunizieren oder den Finanzämtern Dokumente und Daten zur Erfüllung steuerlicher Anzeigepflichten übermitteln.
Der Entwurf eines Gesetzes zur Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen, der gerichtlichen Genehmigungen von notariellen Rechtsgeschäften und der steuerlichen Anzeigen der Notare sieht dazu im Einzelnen folgende Inhalte vor:
1. Anzeigen, Anträge und Genehmigungen zum Vollzug von Grundstückskaufverträgen fortan elektronisch
Die nach dem Baugesetzbuch, dem Grundstückverkehrsgesetz und der Grundstückverkehrsordnung erforderlichen Anzeigen, Anträge und Genehmigungen, die zwischen Notaren und den Verwaltungsbehörden der Länder und Gemeinden ausgetauscht werden, sollen künftig ausschließlich elektronisch erfolgen. Gleiches gilt für den Austausch zwischen Notaren und Gerichten im Rahmen gerichtlicher Genehmigungen notarieller Rechtsgeschäfte und zwischen Notaren und der Finanzverwaltung. Dafür kommen strukturierte Datensätze zum Einsatz, die eine automatisierte, sichere Bearbeitung ermöglichen sollen.
Für den Austausch zwischen Notaren und der Verwaltung beziehungsweise den Gerichten ist die Nutzung des elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfachs (EGVP) vorgesehen. Dabei handelt es sich um eine elektronische Kommunikationsinfrastruktur für die verschlüsselte Übertragung von Dokumenten und Akten zwischen authentifizierten Teilnehmern.
Für den Austausch zwischen Notaren und der Finanzverwaltung ist hingegen die Nutzung von ELSTER vorgesehen. ELSTER ermöglicht eine effiziente, zeitgemäße, medienbruchfreie und hochsichere elektronische Übertragung jeglicher Steuerdaten zwischen Bürgern, Steuerberatern, Arbeitgebern, Kommunen, Verbänden, Finanzbehörden und sonstigen Institutionen.
2. Implementierung und Zeitplan
Die Zeitpunkte, ab denen die elektronische Kommunikation möglich oder verpflichtend ist, sollen überwiegend durch Rechtsverordnung bestimmt werden können. Dabei wird die Verordnungskompetenz für die Übermittlung durch Gerichte sowie für den Austausch zwischen den Notaren und den Verwaltungsbehörden den Ländern übertragen.
Der Referentenentwurf wurde am an die Länder und Verbände versendet. Die interessierten Kreise haben nun Gelegenheit, bis zum Stellung zu nehmen. Der Entwurf ist auf der Homepage des BMJ veröffentlicht.
Quelle: BMJ, Pressemitteilung v. (il)
Fundstelle(n):
DAAAJ-78304