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NaRp Nr. 11 vom Seite 8

Erste ESRS-Modulverlautbarungen des IDW finalisiert: IDW RS FAB 100

Fünf finale Module zu ESRS 1 und vier neue Entwürfe vom 28.8.2024

Prof. Dr. Christian Zwirner und Dr. Corinna Boecker

Mit der Einführung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) stehen Unternehmen, die bestimmte (Größen-)Kriterien erfüllen, vor der Herausforderung, Nachhaltigkeitsberichte gemäß den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) zu erstellen. Diese Berichtsstandards bringen erhebliche Komplexität mit sich, weshalb zahlreiche praktische Fragen zur Anwendung offenbleiben. Um Unternehmen und Abschlussprüfer bei der einheitlichen Auslegung und Anwendung der ESRS zu unterstützen, hat das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) in seiner ESRS-Modulverlautbarung (IDW RS FAB 100) ausgewählte und besonders relevante Fragestellungen thematisiert. Jedes Modul dieser Verlautbarung behandelt eine spezifische Fragestellung, die eine klarere Interpretation der umfangreichen Standards ermöglichen soll.

Kernaussagen
  • Die vom IDW entwickelte ESRS-Modulverlautbarung unterstützt Abschlussprüfer und Unternehmen bei einer einheitlichen Auslegung und Anwendung der neuen Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS).

  • Das IDW fördert so eine der Norm entsprechende und vergleichbare Berichterstattung.

  • Die fünf finalisierten Module thematisieren insbesondere Fragestellungen zur Wesentlichkeitsanalyse, wie z. B die Einbeziehung von betroffenen Interessenträgern, die Beurteilung der Wesentlichkeit von Auswirkungen in der Wertschöpfungskette oder auch den Konsolidierungskreis, und bieten hier praktische Hilfestellungen.

  • Die vier neuen Entwürfe beschäftigen sich u. a. erstmals mit themenspezifischen Standards. Bis zum kann hierzu noch Stellung bezogen werden.