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(Dauerhafte) Testamentsvollstreckung für einen Kommanditanteil
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 3130Bei Nachfolgeberatungen fällt immer wieder das Stichwort des Testamentsvollstreckers; die Rechtsprechung befasst sich auch mit dem Thema. So hat der , NWB NAAAJ-65374) kürzlich zur Rechtsstellung eines der Testamentsvollstreckung unterliegenden KG-Anteils entschieden.
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Eckpunkte einer Testamentsvollstreckung
[i]Der Nachlass wird vom Privatvermögen des Erben getrenntDer Testamentsvollstrecker ist berechtigt und verpflichtet, entsprechend dem Willen und unter Beachtung der Anordnungen des Erblassers den Nachlass zu verwalten. Durch die Testamentsvollstreckung erfolgt eine Trennung des Nachlasses vom Privatvermögen des Erben, sodass persönliche Gläubiger des Erben keinen Zugriff auf die der Verwaltung des Testamentsvollstreckers unterliegenden Nachlassgegenstände haben.
[i]Beginn des Amts, ZeugniserteilungDas Amt als Testamentsvollstrecker beginnt mit der Annahmeerklärung gegenüber dem Nachlassgericht. Auf Antrag hat das Nachlassgericht einem Testamentsvollstrecker ein Zeugnis über die Ernennung zu erteilen. Durch das Zeugnis kann der Nachweis der Annahme des Testamentsvollstreckeramts erbracht werden. Der Testamentsvollstrecker hat sodann den Nachlass in Besitz zu nehmen und di...