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Aktivierbarkeit von Anschaffungsnebenkosten, insbesondere Vorerwerbskosten
I. Sachverhalt
U will eine Immobilie erwerben; folgende Kosten fallen an:
Lohn- und Reisekosten diverser Mitarbeiter für die Suche nach einer in Frage kommenden Immobilie.
Kosten eines Gebäudegutachters für die zum Abschluss des Suchprozesses ausgewählte Immobilie, wobei der Gutachter auch dann zu entlohnen wäre, wenn es nicht zum Kauf gekommen wäre.
Lohn- und Reisekosten des Prokuristen, der zur Unterschrift im Notartermin anreist.
Maklerprovision für die erfolgreiche Vermittlung des Erwerbsobjekts.
II. Fragestellung
Welche der angefallenen Kosten sind als Anschaffungsnebenkosten der Immobilie zu aktivieren?