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Aktuelle insolvenzrechtlich relevante Rechtsprechung des BAG
Karin Spelge befasst sich mit dem Betriebsübergang i. S. von § 613a BGB und damit um die Auslegung und Anwendung einer arbeitsrechtlichen Bestimmung. Der deutsche Gesetzgeber hat nach wie vor keinen Gebrauch von der in Art. 5 der Richtlinie 2001/23/EG des Rates vom (Betriebsübergangs-Richtlinie) vorgesehenen Möglichkeit gemacht, in der Insolvenz keinen Fortbestand der Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer bei einem Betriebsübergang vorzusehen und Kündigungen wegen des Betriebsübergangs zuzulassen. Darum ist das Recht des Betriebsübergangs oftmals ein Hindernis für Sanierungen. Allerdings ist in der neueren Rechtsprechung vor allem des 2. Senats des BAG die Tendenz festzustellen, die Handhabung des § 613a BGB für Veräußerer und Erwerber einfacher und damit rechtssicherer zu machen.
Kernaussagen
Weder der bloße Übergang von Gesellschaftsanteilen noch die Gründung eines Gemeinschaftsbetriebes führen als Solches zu einem Betriebsübergang.
Eine übergangsfähige Einheit kann auch erst im Vorfeld eines geplanten Betriebsübergangs geschaffen werden, um diesen zu ermöglichen. Eine Grenze besteht insoweit nur für rechtsmissbräuchliche Gestaltungen.
Sowohl die RL 20...