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NWB Sanieren Nr. 10 vom Seite 298

Aktuelle insolvenzrechtlich relevante Rechtsprechung des BAG

Neues zur Schenkungsanfechtung, zum Interessenausgleich mit Namensliste und zum Betriebsübergang – Teil II

Karin Spelge

Nachdem im ersten Teil (NWB Sanieren 9/2024 S. 257, ZAAAJ-74604) Entscheidungen zu insolvenzrechtlichen Bestimmungen vorgestellt worden sind, geht es im Folgenden um den Betriebsübergang i. S. von § 613a BGB und damit um die Auslegung und Anwendung einer arbeitsrechtlichen Bestimmung. Der deutsche Gesetzgeber hat nach wie vor keinen Gebrauch von der in Art. 5 der Richtlinie 2001/23/EG des Rates vom 12.3.2001 (Betriebsübergangs-Richtlinie) vorgesehenen Möglichkeit gemacht, in der Insolvenz keinen Fortbestand der Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer bei einem Betriebsübergang vorzusehen und Kündigungen wegen des Betriebsübergangs zuzulassen. Darum ist das Recht des Betriebsübergangs oftmals ein Hindernis für Sanierungen. Allerdings ist in der neueren Rechtsprechung vor allem des 2. Senats des BAG die Tendenz festzustellen, die Handhabung des § 613a BGB für Veräußerer und Erwerber einfacher und damit rechtssicherer zu machen.

KERNAUSSAGEN
  • Weder der bloße Übergang von Gesellschaftsanteilen noch die Gründung eines Gemeinschaftsbetriebes führen als Solches zu einem Betriebsübergang.

  • Eine übergangsfähige Einheit kann auch erst im Vorfeld eines geplanten Betriebsübergangs geschaffen werden, ...

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