1. Zur Unternehmereigenschaft eines Fachschullehrers, der Segeltörns gegen Entgelt veranstaltet.
2. Dem Eigenverbrauch gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c UStG 1973 unterliegen Aufwendungen, die ihrer Art nach unter § 4 Abs. 5 Ziff. 1 bis 7 EStG fallen. Auf die ertragsteuerrechtliche Behandlung in der Veranlagung kommt es nicht an.
3. Der Veranstalter von Segeltörns unterliegt mit seinen Aufwendungen für eine Segeljacht dem Eigenverbrauch gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c UStG 1973, wenn der Zweck der Aufwendungen nicht Gegenstand einer mit Gewinnabsicht ausgeübten Betätigung ist (§ 4 Abs. 5 Satz 2 EStG).
4. § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG 1973 läßt auch den Vorsteuerabzug von Umsatzsteuer zu, die zu Unrecht für eine nicht steuerbare (im Ausland ausgeführte) Lieferung dem Empfänger in Rechnung gestellt wurde.
Tatbestand
Fundstelle(n): BFH/NV 1992 S. 46 Nr. 7 BFHE S. 221 Nr. 167, XAAAA-96743