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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 5 K 491/02 EFG 2007 S. 1196 Nr. 15

Gesetze: UStG § 2 Abs. 1 Satz 1

Betrieb einer Photovoltaikanlage zum überwiegenden Eigenverbrauch keine unternehmerische Tätigkeit

Leitsatz

Der Betrieb einer auf dem eigenen Einfamilienhaus errichteten Photovoltaikanlage, bei der der Großteil des erzeugten Stroms selbst verbraucht und nur der (sonnenscheinabhängige) überschüssige Strom an ein Stromversorgungsunternehmen geliefert wird, begründet keine Unternehmereigenschaft (im Sinne des Umsatzsteuergesetzes).

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2008 S. 28 Nr. 1
EFG 2007 S. 1196 Nr. 15
UStB 2007 S. 313 Nr. 11
KAAAC-46218

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 23.03.2006 - 5 K 491/02

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