IWB Nr. 18 vom Seite 3

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[i]Neu für Sie: die 58. Ergänzungslieferung zum DBA-Kommentar unter NWB OAAAD-13646 Mit der 58. Ergänzungslieferung erhalten Sie die folgenden grundlegend überarbeiteten Kommentierungen:

DBA Frankreich: Obwohl [i]Auswirkungen des BEPS-MLI auf das DBA Frankreich die jüngste Abkommensrevision, die zum in Kraft getreten ist, bereits einige Jahre zurückliegt, hat sich seit der Veröffentlichung der Kommentierung des DBA Frankreich im Jahr 2017 erheblicher Überarbeitungsbedarf ergeben. Dies ist zum einen Entwicklungen im nationalen Steuerrecht der beiden Vertragsstaaten geschuldet, die Rückwirkungen auf die Abkommensanwendung zeitigen. Zudem haben Judikate des Conseil d'Etat und des BFH zu einer veränderten Rechtsanwendung geführt. Darüber hinaus hat die Abkommenspolitik in der jüngeren Vergangenheit durch die Umsetzung des von der OECD initiierten BEPS-Projekts eine nie dagewesene Dynamik entwickelt. Insbesondere durch die Umsetzung des BEPS-MLI wird das DBA Frankreich in zahlreichen Punkten geändert, wodurch sich eine weitere Annäherung an den aktuellen OECD-Standard ergibt.

Als nationale Rechtsänderungen sind aus deutscher Sicht die Option der Personenhandelsgesellschaften zur Körperschaftsteuer mit Auswirkung auf die Abkommensberechtigung von besonderer Relevanz und aus französischer Sicht diverse Änderungen der Steuersätze für die Körperschaftsteuer sowie für die Abgeltungsteuer auf Dividenden, künstlerische und sonstige selbständige Leistungen. Im Hinblick auf die höchstS. 4richterliche Rechtsprechung sind insbesondere die Entscheidungen des Conseil d'Etat zur Anrechnung von Quellensteuern bei Schachteldividenden und zur Berücksichtigung von Betriebsausgaben bei der Quellensteuererhebung wegweisend, die eine grundlegende Überarbeitung insbesondere der Hinweise zu Art. 9, 12 und 20 DBA Frankreich erforderlich gemacht haben.

Die Umsetzung des BEPS-MLI erfolgte in Frankreich bereits 2018 mit der Folge, dass das MLI aus französischer Sicht bereits seit dem auf die DBA derjenigen Staaten anwendbar ist, die das MLI ebenfalls ratifiziert haben. In Deutschland ist das BEPS-MLI nach der Ratifizierung am mit dem MLI-Umsetzungsgesetz am in Kraft getreten. Aus Gründen der Rechtssicherheit und -klarheit können die Änderungen der Abkommensbestimmungen jedoch erst nach Inkrafttreten des Anwendungsgesetzes, die am (BGBl 2024 I Nr. 205) erfolgt ist, und der noch ausstehenden, im Laufe des Jahres 2024 erwarteten Notifizierung gegenüber der OECD wirksam werden.

Art. 23 DBA USA: Wenngleich [i]Einfluss innerstaatlicher Rechtsentwicklungen auf das DBA USAder Abkommenswortlaut des DBA USA keine Änderungen erfahren hat, nehmen Rechtsentwicklungen in den innerstaatlichen Rechtsordnungen in erheblichem Maße Einfluss auf die Abkommensanwendung. So bleiben beispielsweise die konkrete Ausgestaltung der Anrechnungsmethode oder die Konkretisierung von Begriffsbestimmungen dem innerstaatlichen Recht vorbehalten. Beck geht im Rahmen der Aktualisierung insbesondere auf die Auswirkungen der US-Steuerreform 2018 (TCJA) ein. Hierdurch erfolgte der Übergang zur Territorialbesteuerung und die damit seither vorgesehene 100 %ige Steuerbefreiung für ausländische Schachteldividenden, womit der abkommensrechtlich kodifizierten indirekten Anrechnung kein Anwendungsbereich mehr zukommt.

Ferner werden bezüglich Rechtsänderungen in Deutschland die Auswirkungen der Einführung des § 50d Abs. 9 Satz 4 EStG thematisiert, wonach nun unilateral die atomisierende Betrachtungsweise und damit die Aufspaltung in Einkunftsbestandteile normiert wird, sowie Berührungspunkte zur Option gem. § 1a KStG ergänzt.

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Fundstelle(n):
IWB 18 / 2024 Seite 3 - 4
MAAAJ-75761