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Reform der Grundsteuer: Aktuelle Landesgrundsteuergesetze in Berlin und Nordrhein-Westfalen
Steuermesszahlen – Hebesatzöffnung – Verkehrswertnachweis
Das [i]Grootens, Grundsteuergesetz, Bewertungsgesetz, NWB Online-Kommentar, NWB NAAAI-06029 Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts (Grundsteuer-Reformgesetz) v. (BGBl 2019 I S. 1794) als sog. Bundesmodell wurde u. a. von dem Gesetz v. (BGBl 2019 I S. 1546) flankiert, das der Änderung des Grundgesetzes diente, insbesondere zur Verortung einer Öffnungs- oder Abweichungsklausel bei der Grundsteuer. Nachdem die Durchführung der Hauptfeststellung von Grundsteuerwerten zum Stichtag zum Zwecke der Hauptveranlagung der Grundsteuermessbeträge auf den weitgehend abgeschlossen ist, werden länderindividuell die Bewertungsergebnisse nach reformiertem Recht in den Blick genommen. Soweit dabei Belastungsverschiebungen bestimmter Grundstückskategorien festgestellt wurden, haben sich vor diesem Hintergrund aktuell mehrere Länder die Möglichkeit der grundgesetzlich eingeräumten Öffnungsklausel zunutze gemacht und an der Stellschraube „Grundsteuermesszahl“ oder „Grundsteuerhebesatz“ gedreht. Der nachfolgende Beitrag erläutert die jüngsten Landesgrundsteuergesetze, die je nach Lesart Ausdruck einer föderalen Vielfalt sind bzw. den föderalen „Flickenteppich“ im Grundsteuerrecht verlängern.
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