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STFAN Nr. 7 vom

Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG

Dipl.-Finw. Svenja Marienfeld

Die Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR) nach § 4 Abs. 3 EStG ist eine einfache Methode der Gewinnermittlung. Der Gewinn eines Unternehmens wird hierbei durch Gegenüberstellung von Betriebseinnahmen und -ausgaben ermittelt. Der Beitrag gibt einen Überblick über die Anwendung des § 4 Abs. 3 EStG und befasst sich u. a. mit Betriebseinnahmen und -ausgaben, dem Zu- und Abflussprinzip und der Behandlung der Umsatzsteuer im Rahmen der EÜR. Die dargestellten Grundsätze ergeben sich aus dem Gesetz, den Richtlinien sowie aus der Anleitung zur Anlage EÜR.

Berechtigter Personenkreis

Die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG ist neben dem Bestandsvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG eine weitere Gewinnermittlungsmethode. Sie erfasst die Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben nicht periodengerecht wie der Bestandsvergleich, sondern bildet den Gewinn als Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben im Rahmen des Zu- und Abflussprinzips ab (Einnahmen-Überschussrechnung – EÜR). Der Totalgewinn im Vergleich zum Bestandsvergleich ändert sich dadurch aber nicht. Über die Zeit gesehen ergibt sich sowohl beim Bestandsvergleich als auch bei der Ermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG derselbe Totalgewinn.

Die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG ist...