Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG Teil 1
Die Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR) nach § 4 Abs. 3 EStG ist eine einfache Methode der Gewinnermittlung. Der Gewinn eines Unternehmens wird hierbei durch Gegenüberstellung von Betriebseinnahmen und -ausgaben ermittelt. Der Beitrag gibt einen Überblick über die Anwendung des § 4 Abs. 3 EStG und befasst sich u. a. mit Betriebseinnahmen und -ausgaben, dem Zu- und Abflussprinzip und der Behandlung der Umsatzsteuer im Rahmen der EÜR. Die dargestellten Grundsätze ergeben sich aus dem Gesetz, den Richtlinien sowie aus der Anleitung zur Anlage EÜR.
Berechtigter Personenkreis
Im Steuerrecht greift grundsätzlich die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG. Sie weist den Gewinn als Unterschiedsbetrag zwischen dem Betriebsvermögen am Schluss des Wirtschaftsjahres und dem Betriebsvermögen am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres, vermehrt um den Wert der Entnahmen und vermindert um den Wert der Einlagen aus. Die Gewinn-ermittlungsmethode nach § 4 Abs. 1 EStG gilt damit im Steuerrecht zunächst für alle Gewinneinkünfte.
Die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG ist eine weitere Gewinnermittlungsmethode. Sie erfasst die Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben nicht periodengerecht wie der Bestandsvergleich, sondern bildet den Gewinn als Überschuss der Betriebseinnah...