Was man nicht haben kann, was man haben kann und wo man es haben kann
Der [i]In Polen und in der Schweiz zahlen Unternehmen 1/3 weniger SteuernBlick in Nachbars Garten ist vom sprichwörtlichen Neid auf das „immer grünere Gras“ dort geprägt. Während der allgemeine Gedanke wohl lautet, dass der Reiz unberechtigt ist und oft verfliegt, wenn man erst einmal auf dem anderen Rasen steht, muss dieser Eindruck keineswegs trügen. Manchmal ist es eben „jenseits der Hecke“ wirklich besser. Bleiben wir dazu bei den Steuern. Hier kann man angesichts der Steuersätze in Deutschland fast überall hinsehen und findet jenseits der Grenze niedrigere Werte. Aber es ist auf den ersten Blick eigentümlich, dass unsere sich nicht im Übermaß ähnlichen Nachbarstaaten Polen und die Schweiz ähnliche Unternehmenssteuersätze haben. Und mit 19 % sowie mit im kantonalen Mittel 19,65 % sind diese Steuern in beiden Staaten über 10 Prozentpunkte niedriger als in Deutschland.
[i]Investive und innovative Projekte werden in Polen breit gefördertBlickt man nach Polen, kommt ein breites Bündel an Wirtschaftsförderungen und Steuervergünstigungen hinzu, die teilweise kombiniert werden können. Wie der Aufsatz von Fabiś-Panasiuk/Sobański ab zeigt, kann der Unternehmer bei spezifischen Investitionen die Ausgaben im Ergebnis mehrmals von der Steuer abziehen und die Posten teils über Jahre vortragen. Unternehmen können, je nach Region der Investition darauf eine Befreiung von bis zu 70 % auf die Körperschaft- oder Einkommensteuer über einen Zeitraum von 10–15 Jahren erhalten. Wichtig ist auch der Hinweis, dass Förderungen nicht auf Leuchtturmprojekte beschränkt sind, sondern auch innovative Ideen von KMU gefördert werden.
[i]Zukünftig bessere Homeoffice-Möglichkeiten mit der SchweizEin generell steuerlich angenehmes Klima in der Schweiz setzt der Leser voraus. Aber trotzdem ist es wichtig, die laufenden Änderungen im Blick zu behalten. Dies leisten Dietschi/Streule/Uschatz ab für das Jahr 2023 und zugleich mit einem Blick voraus. Denn das deutsche DBA mit der Schweiz wurde überarbeitet und soll – so die deutsche Sicht – schon ab 2025 anwendbar werden. Hervorzuheben sind die Regelungen für Grenzgänger, die aus Sicht des BMF Modellcharakter haben sollen. Neben der Revision des DBA Schweiz wird die Liberalisierung des schweizerischen Aktienrechts und deren steuerliche Folgen von den Autoren hervorgehoben.
[i]Steuerliche Folgen von Mitarbeiterbeteiligungen sollten vorab verbindlich abgesichert werdenDrittens sei im Kontext unglücklich machender Vergleiche hier auf die Darstellung von Kortendick/Denninger ab zu Mitarbeiterbeteiligungen hingewiesen. Solche Programme sind insbesondere bei grenzüberschreitenden Strukturen komplex und streitanfällig. Darum gehen die Autoren auch auf Abwägungen ein, vorab Rechts- und Planungssicherheit dafür zu erlangen. Dies wird sich auch in Zukunft oft anbieten, weil diese Planung von dynamischen Veränderungen gleichermaßen geprägt wie bedroht ist.
Ich wünsche Ihnen viel Spaß mit dieser Ausgabe
Nils Henrik Feddersen
Fundstelle(n):
IWB 17 / 2024 Seite 1
XAAAJ-74687