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Rechtssicherheit bei (grenzüberschreitenden) Mitarbeiterbeteiligungen
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 676Mitarbeiterbeteiligungen bieten finanzielle Anreize, stärken die langfristige Bindung der Mitarbeiter, unterstützen Unternehmensziele und sind daher gängige Praxis. Ihre Einführung ist jedoch oft komplex, besonders bei grenzüberschreitenden Strukturen, und erfordert rechtliche und steuerliche Planungssicherheit. Diese wird häufig erst nach Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung erreicht, obgleich die Rechtsprechung bereits klare Leitlinien bietet.
I. Aktuelle BFH-Rechtsprechung
[i]BFH trifft klare Aussagen zu MEPDer BFH hat in jüngster Zeit zwei Entscheidungen zu „echten“ Mitarbeiterbeteiligungen (MEP) veröffentlicht (, NWB YAAAJ-60311 und VI R 2/21, NWB QAAAH-81527). Nach dieser jüngsten Rechtsprechung des BFH gibt es keinen lohnsteuerlichen Fortsetzungszusammenhang zwischen Erwerb und späterer Veräußerung. Erwerb und Veräußerung einer (echten) Mitarbeiterbeteiligung sind zwei unterschiedliche Sachverhalte, die steuerlich getrennt voneinander und unabhängig zu betrachten sind. Daher wirkt ein ggf. beim Erwerb der Beteiligung bestehender arbeitslohnbegründender Veranlassungszusammenhang nicht im Rahmen eines späteren ...