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Arbeitsförderung | Zeitlich begrenzter Anspruch auf einen Gründungszuschuss
Ein Anspruch auf Gründungszuschuss (vgl. § 93 Abs. 2 Satz 1 SGB III) setzt u. a. einen engen zeitlichen Zusammenhang zwischen dem Ende der Arbeitslosigkeit und der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit (oder von Vorbereitungshandlungen hierfür) voraus. Dieser Zusammenhang ist nur gegeben, wenn ein Zeitraum von nicht mehr als einem Monat zwischen dem Bezug von Arbeitslosengeld einerseits und der Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit andererseits liegt.
Das Gericht verneint im Streitfall eine entsprechende zeitnahe Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit, weist aber vorsorglich darauf hin, dass auch die fachkundige Stellungnahme zur Tragfähigkeit der Existenzgründung unstreitig erst nach Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit eingereicht wurde und damit verspätet war. Dass die Behörde dabei keine ausdrüc...