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BFH | Zur Einkünftekorrektur bei Kapitalüberlassung zwischen verbundenen Unternehmen
Klägerin war eine inländische OHG. Ihre Gesellschafterinnen waren allesamt Kapitalgesellschaften. Die Klägerin war in den Streitjahren (2002 und 2004) Alleingesellschafterin einer italienischen Kapitalgesellschaft. In dieser Zeit war gegenüber der italienischen Gesellschaft eine nicht besicherte Forderung offen, die entsprechend verzinst wurde. Die Klägerin verzichtete im streitigen Zeitraum zweimal gegen Besserungsschein auf einen Teil der Forderung. Entsprechend fand bei der Klägerin eine gewinnmindernde Ausbuchung der Forderung statt. Das Finanzamt erkannte diese nicht an und korrigierte die Teilwertabschreibung nachträglich außerbilanziell. Hiergegen wandte sich die Klägerin zunächst mittels erfolgreicher Klage vor dem Finanzgericht. Die hiergegen eingelegte Revisio...