Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Der Regierungsentwurf des CSRD-UmsG
Wesentliche Änderungen gegenüber dem Referentenentwurf
Nachdem das Bundesministerium der Justiz am den Referentenentwurf des Gesetzes zur Umsetzung der CSRD (CSRD-UmsG) veröffentlicht hatte, hat am das Bundeskabinett nun den Regierungsentwurf verabschiedet und damit den nächsten Schritt im Gesetzgebungsverfahren vollzogen. Eigentlich hätte die europäische Richtlinie bereits am in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Durch das CSRD-UmsG werden insbesondere die Regelungen im HGB geändert. Es folgen aber auch u. a. Änderungen am LkSG, am AktG, am GmbHG, an der WPO und der WiPrPrüfV. Der Beitrag vergleicht die wesentlichen für die Berufspraxis relevanten Änderungen des Regierungsentwurfs mit dem Referentenentwurf. Auf die Änderungen betreffend Förderbanken, große Pensionskassen und bestimmte Unternehmen von öffentlichem Interesse wird dabei nicht eingegangen.
Das CSRD-UmsG befindet sich momentan im Stadium des Regierungsentwurfs. Bis zum Inkrafttreten des Gesetzes muss noch das weitere parlamentarische Gesetzgebungsverfahren durchlaufen werden.
Die Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten bleibt weiterhin Vorbehaltsaufgabe von Wirtschaftsprüfern. Allerdings prüft die Bundesregierung, ob in späteren ...