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Online-Beitrag vom

Der Regierungsentwurf des CSRD-UmsG

Wesentliche Änderungen gegenüber dem Referentenentwurf

WP/StB Prof. Dr. Christian Hanke und M.Sc. Laura Schmenk

Nachdem das Bundesministerium der Justiz am den Referentenentwurf des Gesetzes zur Umsetzung der CSRD (CSRD-UmsG) veröffentlicht hatte, hat am das Bundeskabinett nun den Regierungsentwurf verabschiedet und damit den nächsten Schritt im Gesetzgebungsverfahren vollzogen. Eigentlich hätte die europäische Richtlinie bereits am in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Durch das CSRD-UmsG werden insbesondere die Regelungen im HGB geändert. Es folgen aber auch u. a. Änderungen am LkSG, am AktG, am GmbHG, an der WPO und der WiPrPrüfV. Der Beitrag vergleicht die wesentlichen für die Berufspraxis relevanten Änderungen des Regierungsentwurfs mit dem Referentenentwurf. Auf die Änderungen betreffend Förderbanken, große Pensionskassen und bestimmte Unternehmen von öffentlichem Interesse wird dabei nicht eingegangen.

Das CSRD-UmsG befindet sich momentan im Stadium des Regierungsentwurfs. Bis zum Inkrafttreten des Gesetzes muss noch das weitere parlamentarische Gesetzgebungsverfahren durchlaufen werden.

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