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Energetische Sanierung: Förderung verbessert
Wer eine zu Wohnzwecken selbst genutzte Immobilie energetisch sanieren will, wird jetzt doppelt gefördert. Die Bundesregierung hat nämlich Regelungen im Einkommensteuergesetz (EStG) an die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) angepasst.
Neben den Zuschüssen aus der BEG sind für Investitionen in die energetische Sanierung Entlastungen bei der Einkommensteuer möglich. Mit § 35c EStG werden Maßnahmen an zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden steuerlich gefördert. In der BT-Drucks. 20/11646 v. können Sie genauere Informationen online unter https://go.nwb.de/ldmws (PDF) nachlesen.
Voigtmann, Energieeffizienz in Unternehmen verbessern – Wie Unternehmen durch geförderte Maßnahmen nachhaltig sparen, NWB-BB 9/2024 S. 267