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Fördermittel: Verbesserungen für Gemeinwohl-Unternehmen
Mit der Verbreiterung des Anwendungsbereichs des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2024 ist künftig auch die Gründungsfinanzierung gemeinwohlorientierter kleiner und mittlerer Unternehmen möglich. Konkret soll der Kreditzugang gemeinwohlorientierter Unternehmen zu Förderkreditprogrammen der KfW verbessert werden. Das betrifft insbesondere den ERP-Gründerkredit-StartGeld ( https://go.nwb.de/rogrn), der Gründungswillige mit bis zu 125.000 € unterstützt. Die KfW muss noch ihre IT anpassen, was wohl noch einige Monate dauert. Erst dann sind Anträge möglich; die KfW informiert entsprechend. Für Gründer kann es hilfreich sein, sich zeitnah mit der Hausbank abzustimmen. Weitere Details lesen Sie online unter https://go.nwb.de/gqm1p.
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