Umsatzsteuer | Anwendung des Nullsteuersatzes für Steckersolargeräte (§ 12 Abs. 3 UStG)
Das BMF hat den UStAE in Abschnitt 12.18 Absatz 7 Satz 3 an aktuelles Recht angepasst und die für Steckersolargeräte zulässige maximale Einspeiseleistung (Wechselrichter-Scheinleistung) ab dem auf 800 Voltampere angehoben ().
Hintergrund: Durch das Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung vom (BGBl. I Nr. 151) wurde mit Wirkung zum die für Steckersolargeräte zulässige maximale Einspeiseleistung (WechselrichterScheinleistung) auf 800 Voltampere angehoben.
Demgemäß wird der UStAE in Abschnitt 12.18 Absatz 7 Satz 3 wie folgt geändert:
Die Angabe „600 Watt“ wird durch die Angabe „800 Voltampere“ ersetzt.
Die Grundsätze des Schreibens gelten für alle Umsätze ab dem .
, veröffentlicht auf der Homepage des BMF.
Fundstelle(n):
WAAAJ-73205