StuB Nr. 16 vom Seite 1

Rückstellung für Altersfreizeit …

Dipl.-Ök. Patrick Zugehör | Verantw. Redakteur | stub-redaktion@nwb.de

... Anerkennung durch den BFH

In der Betriebsprüfungspraxis wurden Rückstellungen für Altersfreizeit in den vergangenen Jahren als neues Themenfeld identifiziert und kritisch aufgegriffen. Nachdem das FG Köln in einer Entscheidung vom eine dienstzeitabhängige Altersfreizeitregelung mit ihrem Erfüllungsrückstand als rückstellungsfähige ungewisse Verbindlichkeit anerkannt hatte, musste sich nun der BFH im Revisionsverfahren IV R 22/22 mit dem Streitfall befassen. Der BFH hat das Rechtsergebnis des FG Köln bestätigt und erlaubt die Rückstellungsbildung. Prof. Dr. Ulrich Prinz stellt Hintergründe, steuerbilanzielle Argumentation und zu erwartende Schlussfolgerungen aus dem BFH-Urteil dar.

Zahlungsunfähigkeit: Aktualisierte Verlautbarung nach IDW S 11

Leider gewinnt das Thema der Eröffnungsgründe für ein Insolvenzverfahren erheblich an Bedeutung. Die Feststellung der eingetretenen Zahlungsunfähigkeit als i. d. R. zeitlich spätester Eröffnungsgrund für ein Insolvenzverfahren wirft seit vielen Jahren zahlreiche Fragen auf. Im Hinblick auf das Instrument der Messung der eingetretenen Zahlungsunfähigkeit ergab sich bisher eine Divergenz zwischen BGH und IDW. Das IDW hat seinen Standard IDW S 11 zur Beurteilung des Vorliegens von Insolvenzgründen überabeitet, auf den Prof. Dr. habil. Robin Mujkanovic in seinem Beitrag eingeht.

Zur Anwendung der BFH-Vertrauensschutzregelung bei § 17 EStG

Mit dem hat der BFH entschieden, dass der bis einschließlich eingetretene Verlust aus dem Ausfall eines bis zum hingegebenen und stehengelassenen Gesellschafterdarlehens bei Nichtausübung des Wahlrechts nach § 52 Abs. 25a Satz 2 EStG zur rückwirkenden Anwendung von § 17 Abs. 2a EStG nur in Höhe des bei Kriseneintritts nicht mehr werthaltigen Teils nach § 20 Abs. 2 EStG berücksichtigt werden kann. Einer vollständigen Berücksichtigung des Verlusts nach § 20 Abs. 2 EStG steht die vom angeordnete Fortgeltung der zuvor geltenden Rechtsprechungsgrundsätze (sog. Vertrauensschutzregelung) entgegen. Prof. Dr. Hans Ott stellt das Urteil und seine Konsequenzen vor.

Steuerfortentwicklungsgesetz: Vom JStG II zum Wachstumschancengesetz 2.0?

Der Beitrag von Dr. Andreas S. Bolik und Roland Nonnenmacher gibt einen Überblick über die wesentlichen Inhalte des Steuerfortentwicklungsgesetzes. Neben einer Umbenennung vom JStG 2024 Teil II (Referentenentwurf) zum Steuerfortentwicklungsgesetz (Regierungsentwurf) wurden weitere steuerliche Punkte aus der Wachstumsinitiative, namentlich die Verlängerung und Ausweitung der degressiven AfA bis 2028, eine Reform des Sammelpostens und die Ausweitung der maximalen Bemessungsgrundlage der Forschungszulage, ergänzt. Des Weiteren ist eine Mitteilungspflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen vorgesehen.

Bleiben Sie zuversichtlich!

Patrick Zugehör

Fundstelle(n):
StuB 16/2024 Seite 1
ZAAAJ-73094