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Zur Berücksichtigung von Verlusten nach § 17 Abs. 4 EStG und § 20 Abs. 2 EStG – Kein Wahlrecht bezüglich der BFH-Vertrauensschutzregelung
(1) Die Existenz des mit dem Gesetz zur weiteren Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften geschaffenen Wahlrechts des Stpfl., auch für Veräußerungen vor dem rückwirkend die Neuregelung des § 17 Abs. 2a EStG in Anspruch zu nehmen (§ 52 Abs. 25a Satz 2 EStG), lässt die im Senatsurteil vom - IX R 36/15, NWB VAAAG-58248 (BStBl 2019 II S. 208, Rz. 41), angeordnete befristete Fortgeltung der herkömmlichen Rechtsgrundsätze zur Behandlung von (ehemals) eigenkapitalersetzenden Finanzierungshilfen im Rahmen des § 17 EStG nicht entfallen. (2) Stpfl. können im Fall der Nichtausübung des Wahlrechts nach § 52 Abs. 25a Satz 2 EStG nicht auf die Anwendung dieser Fortgeltungsanordnung verzichten (Bezug: § 17 Abs. 1, § 17 Abs. 2, § 17 Abs. 4, § 20 Abs. 2, § 20 Abs. 8 Satz 1, § 52 Abs. 25a Satz 2 EStG).
(1) Mit der Aufhebung...BStBl 2019 II S. 208