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Einkommensteuer – Kosten des Insolvenzverfahrens keine Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastung (FG)
Die Kosten des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Steuerschuldners sind keine Werbungskosten im Zusammenhang mit der Erzielung eines Gewinns aus der Veräußerung eines Grundstücks durch den Insolvenzverwalter. Sie sind auch keine Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Zudem stellen sie keine außergewöhnliche Belastung dar.
Sachverhalt:
Streitig ist die Berücksichtigungsfähigkeit von Kosten eines Insolvenzverfahrens als Werbungskosten: Über das Vermögen der Klägerin wurde wegen Zahlungsunfähigkeit ein (Regel-)Insolvenzverfahren eröffnet. Im Eigentum der Klägerin stehende Vermietungsobjekte wurden durch die Insolvenzverwalterin im Streitjahr 2017 verwertet. Das Insolvenzverfahren wurde im Jahr 2020 beendet, wobei es aufgrund der Verwertung des Vermögens der Klä...