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Insolvenzrecht | Steuerverbindlichkeiten, hinsichtlich derer der Steuerpflichtige rechtskräftig wegen Steuerhinterziehung verurteilt worden ist, auch nach Abschluss eines in Frankreich durchgeführten vereinfachten Insolvenzverfahrens nach französischem Recht weiter vollstreckbar (FG)
Die Entscheidungen der französischen Insolvenzgerichte und die hieraus folgenden Rechtswirkungen einschließlich der Vollstreckungsbeschränkung nach Abschluss des Verfahrens sind grundsätzlich auch in Deutschland zu beachten (vgl. , NWB JAAAB-99996 , betreffend Restschuldbefreiung nach französischem Insolvenzrecht). Ist für den Steuerpflichtigen in Frankreich ein vereinfachtes Insolvenzverfahren über sein Vermögen (liquidation judiciaire simplifiée), in dem u. a. das deutsche Finanzamt seine Forderungen angemeldet hat, aufgrund unzureichender Aktiva des Steuerpflichtigen wieder beendet worden, so erstreckt sich das nach französischem Recht erteilte Verbot der Einzelzwangsvollstreckung insoweit nicht auf die Steuerforderungen des deutsc...