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IWB Nr. 15 vom

Das weitestgehend harmonisierte Mehrwertsteuerrecht

Chiara Schartmüller

Das europäische Mehrwertsteuerrecht kann als Vorzeigebeispiel für eine tiefgreifende Harmonisierung im Bereich des Steuerrechts angesehen werden. Die Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie gibt dabei nicht nur die grundsätzliche Stoßrichtung der Steuer vor, sondern harmonisiert weite Teilbereiche davon und gewährt den Mitgliedstaaten nur noch wenig Spielraum im Rahmen der Umsetzung. Das zweite Panel der 8. YIN-Jahrestagung widmete sich der Detailtiefe der EU-Richtlinie und diskutierte die daraus resultierenden Konsequenzen.

I. Hintergrund

Anders als ihre Mitgliedstaaten besitzt die Europäische Union keine eigene Kompetenz zur Steuererhebung. Davon zu unterschieden ist aber die schlichte Steuerharmonisierung. Hier bleibt die Steuersouveränität weiterhin bei den Mitgliedstaaten, sie folgen aber bei der Steuerausgestaltung einem gemeinsamen – einem europäischen – Ansatz.

Als Grundlage für die Harmonisierung nationaler Steuern kommt die Binnenmarktkompetenz (Art. 113 sowie 115 AEUV) in Betracht, wenn die Unterschiede der nationalen Steuern das Funktionieren des Binnenmarkts beeinträchtigen. Der europäische Gesetzgeber hat diesen Harmonisierungsauftrag angenommen und im ...

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