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BFH Urteil v. - X R 150/95 BStBl 1998 II S. 569

Gesetze: AO 1977 § 173 Abs. 1 Nr. 1AO 1977 § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2EStG 1987 § 16 Abs. 3 Satz 3 (jetzt: Satz 4)BewG § 1 Abs. 2BewG § 9 Abs. 2WertV § 4 Abs. 3

Keine Minderung des gemeinen Werts eines Grundstücks im Zeitpunkt der Betriebsaufgabe durch später auftretenden Altlastenverdacht

Leitsatz

1. Der gemeine Wert eines Grundstücks, der zur Ermittlung eines Aufgabegewinns gemäß § 16 Abs. 3 Satz 3 EStG ,,im Zeitpunkt der Aufgabe'' anzusetzen ist, wird durch einen später auftretenden Altlastenverdacht nicht gemindert.

2. Ein solcher Verdacht ist daher auch kein rückwirkendes Ereignis i. S. des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO 1977.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1998 II Seite 569
NAAAA-96285

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Online-Dokument

BFH, Urteil v. 01.04.1998 - X R 150/95

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