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BFH Urteil v. - V R 28/97 BStBl 1998 II S. 521

Gesetze: UStG 1980 § 18 Abs. 8UStDV 1980 § 51 Abs. 1UStDV 1980 § 52 Abs. 2UStDV 1980 § 53 Abs. 1UStDV 1980 § 54 Abs. 1UStDV 1980 §§ 55, 56 Abs. 3

- Die Anwendung der sog. Null-Regelung nach § 52 Abs. 2 UStDV 1980 setzt voraus, daß über Leistungen, die dem Abzugsverfahren unterliegen, von dem leistenden Unternehmer ohne gesonderten Steuerausweis abgerechnet worden ist. Sie gilt nicht für ,,Ohne-Rechnung-Geschäfte'' - Bleibt im Abzugsverfahren die Behauptung des Finanzamts unbewiesen, die als Rechnungsaussteller bezeichnete Person habe die abgerechnete Leistung nicht erbracht, trägt das Finanzamt insoweit die Feststellungslast

Leitsatz

1. Die sog. Null-Regelung nach § 52 Abs. 2 UStDV 1980 setzt voraus, daß über Leistungen, die dem Abzugsverfahren unterliegen, von dem leistenden Unternehmer ohne gesonderten Steuerausweis abgerechnet worden ist. Sie gilt nicht für ,,Ohne-Rechnung-Geschäfte''.

2. Bleibt im Abzugsverfahren die Behauptung des Finanzamts unbewiesen, die als Rechnungsaussteller bezeichnete Person habe die abgerechnete Leistung nicht erbracht, trägt das Finanzamt insoweit die Feststellungslast.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1998 II Seite 521
RAAAA-96262

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BFH, Urteil v. 11.12.1997 - V R 28/97

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