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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 1 K 2073/00

Gesetze: AO § 160, UStG § 18 Abs. 8 Nr. 1, UStDV § 52 Abs. 2, UStDV § 55

Keine Anwendung der sog. Null-Regelung bei Rechnungen von Scheinfirmen

Leitsatz

1. Die Voraussetzung des § 52 Abs. 2 Nr. 2 UStDV liegt nicht vor, wenn der Aussteller der Rechnung eine Domizilgesellschaft ist. Einer Domizilgesellschaft fehlt die Unternehmereigenschaft, so dass der Leistungsempfänger den Vorsteuerabzug nicht in Anspruch nehmen kann.

2. Bestehen Anhaltspunkte darüber, dass Rechnungssteller eine Domizilgesellschaft ist, dann ist es nicht ermessensfehlerhaft, wenn der Steuerpflichtige zur Benennung der Person aufgefordert wird, die die Leistung tatsächlich erbracht hat.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
MAAAB-12231

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 18.09.2001 - 1 K 2073/00

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