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NWB Nr. 30 vom Seite 2035

Bundesrat stimmt Postrechtsmodernisierungsgesetz zu

[i]BundesratKOMPAKT v. 5.7.2024Das Postrechtsmodernisierungsgesetz (PostModG) v. ist am im BGBl 2024 I Nr. 236 verkündet worden. Damit wird insbesondere die Zugangsvermutung von Verwaltungsakten nach der Abgabenordnung ab dem um einen Tag verlängert.

  • Verlängerung [i]Scheel, NWB 24/2024 S. 1617 (Gast-Editorial) und NWB 25/2024 S. 1701der Postlaufzeiten: Die Laufzeitvorgaben für Briefe verlängern sich um einen Tag. Mussten bisher Briefe im Jahresdurchschnitt mit einer Wahrscheinlichkeit von 95 % am zweiten Werktag und von 99 % am dritten Werktag nach dem Absenden beim Empfänger ankommen, müssen sie das zukünftig erst am dritten bzw. am vierten Werktag. Auch zukünftig werden Briefe an sechs Tagen in der Woche zugestellt.

  • Änderung der Abgabenordnung: Statt der Drei-Tages-Fiktion für die Bekanntgabe von Verwaltungsakten nach § 122 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 2a AO sowie § 122a Abs. 4 Satz 1 AO gilt ab dem eine Vier-Tages-Fiktion.

  • Änderung des Verwaltungszustellungsgesetzes: Bei einem Einschreiben durch Übergabe gilt statt der Drei-Tage-Frist ab dem ebenfalls eine Vier-Tage-Frist nach § 4 Abs. 2 Satz 2 VwZG.

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