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Bundesrat stimmt Postrechtsmodernisierungsgesetz zu
[i]BundesratKOMPAKT v. 5.7.2024Das Postrechtsmodernisierungsgesetz (PostModG) v. ist am im BGBl 2024 I Nr. 236 verkündet worden. Damit wird insbesondere die Zugangsvermutung von Verwaltungsakten nach der Abgabenordnung ab dem um einen Tag verlängert.
Verlängerung [i]Scheel, NWB 24/2024 S. 1617 (Gast-Editorial) und NWB 25/2024 S. 1701der Postlaufzeiten: Die Laufzeitvorgaben für Briefe verlängern sich um einen Tag. Mussten bisher Briefe im Jahresdurchschnitt mit einer Wahrscheinlichkeit von 95 % am zweiten Werktag und von 99 % am dritten Werktag nach dem Absenden beim Empfänger ankommen, müssen sie das zukünftig erst am dritten bzw. am vierten Werktag. Auch zukünftig werden Briefe an sechs Tagen in der Woche zugestellt.
Änderung der Abgabenordnung: Statt der Drei-Tages-Fiktion für die Bekanntgabe von Verwaltungsakten nach § 122 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 2a AO sowie § 122a Abs. 4 Satz 1 AO gilt ab dem eine Vier-Tages-Fiktion.
Änderung des Verwaltungszustellungsgesetzes: Bei einem Einschreiben durch Übergabe gilt statt der Drei-Tage-Frist ab dem ebenfalls eine Vier-Tage-Frist nach § 4 Abs. 2 Satz 2 VwZG.