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NWB Nr. 30 vom Seite 2035

Erste Grundsteuer-Musterklage in Ostdeutschland eingereicht

[i]BdSt, Pressemitteilung v. 11.7.2024 Mit Unterstützung der beiden Verbände Bund der Steuerzahler Deutschland und Haus & Grund Deutschland ist jetzt die erste Musterklage in einem ostdeutschen Bundesland erhoben worden. Der Kläger ist Eigentümer von vier vermieteten Eigentumswohnungen im sächsischen Chemnitz: Es handelt sich um ein denkmalgeschütztes, gut instand gehaltenes Haus in einem Sanierungsgebiet. Aufgrund der Marktlage in der Stadt sind dort bei weitem nicht die Mieten zu erzielen, die das Finanzamt – auf Basis des geltenden Grundsteuer-Bundesmodells – für die Grundsteuer laut Mietentabelle für das Bundesland ansetzt. – Wie in fast allen Bundesländern ist es auch den Bürgern in Sachsen verwehrt, dem Finanzamt mit einem Gutachten den tatsächlich geringeren Wert der Immobilie nachzuweisen. Doch gerade das hatte der BFH in seinem jüngsten Beschluss zur Grundsteuer angemahnt. – Zum Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts s. koordinierte Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder v.  ( NWB DAAAJ-71211).

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