NWB Sanieren Nr. 7 vom Seite 177

Reichweite des Restrukturierungsplans, Selbstanzeige und Absicherung des Steuerberaters

Ruth Sterzinger | Redakteurin | nwb-sanieren-redaktion@nwb.de

Der internationale Vergleich zeigt, dass sich Deutschland erfolgreich emanzipiert hat und einen effektiven nationalen Restrukturierungsrahmen bietet – das StaRUG ist also in Deutschland „angekommen“. Dr. Matthias Tresselt und Martin Wernicke beleuchten ab S. 180 in ihrem Beitrag „Reichweite des Restrukturierungsplans – Möglichkeiten, Voraussetzungen und Grenzen der Gestaltung von Gesellschafterrechten durch den Restrukturierungsplan“ die Entwicklung des StaRUG in Deutschland und die bestmögliche Gestaltung von Gesellschafterrechten – und zwar hinsichtlich der materiellrechtlichen und prozessualen Möglichkeiten.

Mit am wichtigsten bei Sanierungsverfahren ist die „professionelle Stakeholder-Kommunikation“, zu der sich Daniel Emmrich und Dr. Christoph Strobl ab S. 187 Gedanken gemacht haben. Abhängig vom Krisenstadium sind die Rollen und Interessen der verschiedenen Stakeholder-Gruppen ganz unterschiedlich, was natürlich bei der weiteren Planung eingehend berücksichtigt werden muss. Wer wann wie und wovon in Kenntnis gesetzt bzw. eingebunden werden muss oder sollte, beleuchtet dieser Beitrag ausführlich.

Die finanzwirtschaftliche Sanierung eines in die Krise geratenen Unternehmens zielt auf die Entschuldung des Rechtsträgers des Unternehmens ab. Im ersten Teil des Beitrags (NWB Sanieren 6/2024 S. 152 NWB XAAAJ-68544) haben Dr. Johann Wagner und Dr. Markus Günther untersucht, wie ein Schuldenerlass zur Sanierung eines Unternehmens auf Ebene des Schuldners ertragsteuerlich behandelt wird. In „Sanierungsinstrumente im Steuerrecht – Teil II“ ab S. 194 in der vorliegenden Ausgabe gehen sie nun u. a. auf zwei alternative Instrumente zur Beseitigung von Verbindlichkeiten ein und stellen Maßnahmen dar, die häufig Bestandteil einer finanzwirtschaftlichen Sanierung sind, wie Group Debt Buy-back, Debt Push-up, Rangrücktritt und Stundung bzw. Kapitalisierung von Zinsforderungen.

„Praxisrelevante Fragen zur Selbstanzeige nach § 371 AO“ stellt sich Dr. Matthias Gehm ab S. 200: Sobald ein Steuerpflichtiger in finanzielle Schwierigkeiten gerät, ist sein Steuerberater häufig nicht mehr bereit, die Steuererklärungen bzw. Steueranmeldungen für ihn zu erstellen, wenn sein Honorar nicht gesichert ist. Es ergibt sich dann nicht nur die Frage der strafrechtlichen Verantwortung, sondern auch, ob eine Selbstanzeige gemäß § 371 AO noch Straffreiheit herbeiführen kann – vor allem, wenn unter Umständen die fälligen Steuern nicht mehr bezahlt werden können.

Dasselbe Problem von einer anderen Seite greift Dr. Daniel Sommer ab S. 205 in „Die (drohende) Insolvenz des Mandanten – Ein Überblick zu Hinweispflichten, Haftungsrisiken und Honorarsicherung“ auf: Kommt es später trotz aller Mühen zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, drohen den Steuerberatern neben Zahlungsausfällen die Rückzahlung bereits vereinnahmter Vergütungen sowie die persönliche Haftung für fremde Schäden. Neben dem wirtschaftlichen Wohl des Mandanten ist es legitim (und wichtig!!), eigene Interessen abzusichern.

Mit besten Grüßen,

Ruth Sterzinger

Fundstelle(n):
NWB Sanieren 7/2024 Seite 177
XAAAJ-71479