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Europäischer Informationsaustausch und weitere Transparenzmaßnahmen im Steuerrecht
Als Dauerbrenner auf internationaler Ebene kann mittlerweile der Informationsaustausch bezeichnet werden. Auch und gerade innerhalb der EU wird er stets erweitert, vorrangig im Rahmen der (EU-)Amtshilferichtlinie 2011/16/EU (Directive on Administrative Cooperation, DAC). In diesem Rechtsakt wurden in jüngerer Vergangenheit Aktualisierungen vorgenommen, die der deutsche Gesetzgeber in nationales Recht umsetzen muss bzw. bereits umgesetzt hat. Danebenstehen, sowohl auf europäischer als auch auf internationaler Ebene, weitere Aktualisierungen im Bereich der direkten Steuern an.
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I. EU-Richtlinien und Informationsaustausch der Steuerbehörden
Bereits in trockenen Tüchern ist die Erweiterung der Amtshilferichtlinie um Meldepflichten von grenzüberschreitenden Steuergestaltungen (DAC6), den automatischen Austausch von Informationen meldender Plattformbetreiber (DAC7) und Meldepflichten sog. Krypto-Dienstleister (DAC8). Dem Vernehmen nach wird momentan fieberhaft an einer weiteren Ergänzung hinsichtlich des Informationsaustausches zum Globe Information Return gearbeitet (DAC9). Nicht vergessen werden soll in diesem Zusammenhang d...